Ein Auslandsbezug verschlechtert die Situation von benachteiligten Angehörigen drastisch. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Lebt der Betroffene noch, so gelingt dem Erbschleicher in der Regel bereits mit Blick auf die Entfernung, die Sprachbarreriere und die abweichende Rechtslage ein besseres Abschotten bzw. eine nachteiligere Regelung. Im Erbfall setzt sich diese Situation fort. Das Nachlassverfahren ist anders. Oft wird man zu spät vom Erbfall informiert. Der Betroffene wird häufig eingeäschert, sodass eine Obduktion nicht mehr möglich ist.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht