Ist Erbschleicherei in Deutschland schon immer bedeutsamer, so werden die Fälle mit Auslandsberührungen noch schwieriger. Dabei gibt es einmal Sachverhalte, in denen der spätere Erblasser von sich aus im Ausland lebt, und andererseits Situationen, in denen der Erblasser ins Ausland durch den Erbschleicher verbracht wird. Angehörige haben dann kaum noch Zugriff, da die fremde Sprache, das abweichende Gerichtswesen und die räumliche Entfernung rechtliche Schritte erschwert und die Erbschleicherei erleichtert. Insbesondere ist es dann den Erbschleichern möglich, sich lebzeitig Vermögenswerte anzueignen, da auch kein Schutz über das deutsche Betreuungsrecht erreichbar ist. Angehörige mit älteren Verwandten im Ausland sollten dieses Risiko kennen und durch lebzeitige Rechtsschritte verringern.