Erbschleicherei – faktischer Besitz bei einer Immobilie

Erbschleicher versuchen – zum Teil systematisch – dadurch eine bessere Position zu erlangen, indem Sie Besitz an einer Immobilie begründen und den Erben vom Besitz ausschließen. Tatsächlich ist der Erbe über § 857 BGB, sog. Erbenbesitz, eigentlich geschützt, die meisten Erbschleicheropfer kennen aber diese Vorschrift nicht.

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