Erbschleicherei – faktisch machtlos?

In vielen Konstellationen sind Familienangehörige machtlos, wenn Erbschleicher dreist handeln und Fakten schaffen, beispielsweise, indem sie die ältere Person einfach mitnehmen und „umsiedeln“, Immobilienvermögen veräußern, sich Unterschriften geben lassen oder Geld abheben. Gerichte sind leider vielfach zu langsam, um hiermit Schritt zu halten.

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