Erbschleicherei durch Trustgestaltung

Eine Trustgestaltung in Deutschland ist in deutschland unüblich, aber gerade im anglo-amerikanischen Rechtskreis bekannt, beispielsweise in den US oder in Südafrika. Der Trust führt zu einer Bindung des Nachlassvermögens im Erbfall. Derjenige, der den Trust verantwortet, kann damit die Erben stark beschränken. Liegt Vermögen im Ausland, hat ein Erbschleicher also die Möglichkeit, sich als Trustverantwortlicher Vermögenswerte, beispielsweise im Rahmen einer Verwaltervergütung zu holen, und die Erben auszuschließen. In einem Fall in Südafrika ist dies der Lebensgefährtin eines deutschen Auswanderers gelungen, die die beiden Kinder des Erblassers auf Trustvermögen verwies, das sie selbst verwaltete.

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