Das Verhältnis der Elterngeneration zu den Schwiegerkindern ist häufig nicht positiv geprägt. Tatsächlich gibt es auch spezielle Konstellationen, in denen es zu einer Erbschleicherei durch Schwiegerkinder kommen kann. Der klarste Fall ist der, dass sich das eigene Kind bereits zu Lebzeiten Vermögen überschreiben lässt, häufig auf Druck des Schwiegerkindes. Das Vermögen ist dann späterer Nachlass, an dem das Schwiegerkind unmittelbar profitiert. Selbst wenn das eigene Kind vor verstirbt, ist die Elterngeneration regelmäßig nicht mehr in der Lage, das übertragene Vermögen zurückzuholen. Ein anderer Fall von Erbschleicherei tritt dann ein, wenn das Schwiegerkind, die Pflege der Elterngeneration übernimmt und bewusst ein Abhängigkeitsverhältnis installiert.