Erbschleicherei durch Nötigung zur Scheidung

Erbschleicher schrecken nicht davor zurück, das Näheverhältnis von Eheleuten zu zerstören. Für Erbschleicher ist dies deshalb besonders wichtig, weil Eheleute gegenseitig Ansprechpartner füreinander sind und durch das gesetzliche Erbrecht, den familienrechtlichen Zugewinnausgleichsanspruch und das gesetzliche Pflichtteilsrecht vor einer Enterbung geschützt sind. Wird die Ehe allerdings auf Betreiben der Erbschleicher geschieden, so fallen diese Schutzmechanismen weg. In einem Fall in Bayern war es zwei Erbschleichern gelungen, die Frau davon zu überzeugen, dass ihr Mann sie töten wolle. Die Frau ließ sich von ihrem Mann scheiden und erfuhr erst später, dass diese Aussage unzutreffend gewesen war. Zwischenzeitlich hatten die zwei Erbschleicher ein Testament zu ihren Gunsten ausstellen lassen.

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