Erbschleicherei durch Konstruktion von Forderungen

Erbschleichern gelingt es in einigen Fällen immer wieder, ältere Menschen dazu zu bewegen, Forderungen zu „konstruieren“. Diese Forderungen werden dann durch den Erbschleicher später geltend gemacht. Das häufigste Beispiel ist, dass ein älterer Mensch eine Schenkung tätigt, z. B. an einen Abkömmling. Der Erbschleicher überredet den älteren Menschen dann, dass diese Schenkung z. B. aus steuerlichen Gründen anders bezeichnet werden muss, zumeist als „Darlehen“. Dieses Darlehen fordert der Erbschleicher dann später vom Abkömmling zurück.

Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

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