Erbschleicherei durch konstruiertes Darlehen

Eine Erberschleichung kann auch dadurch erfolgen, dass die Erbschleicherperson zum Nachteil des späteren Erblassers eine unberechtigte Forderung konstruiert. Dies gelingt beispielsweise im Rahmen eines „erfundenen“ Darlehens, das die Erbschleicherperson dem späteren Erblasser vermeintlich ausreicht und hierdurch einen Rückzahlungsanspruch erwirbt. Verstirbt der Darlehensnehmer, so steht der Erbschleicherperson eine Darlehensforderung gegenüber den Erben zu, obwohl der Darlehensbetrag zu keinem Zeitpunkt tatsächlich geflossen ist. In einem Fall in Bayern war es sogar so, dass die Erbschleicherperson in einem notariellen Kaufvertrag ein Darlehen aufgenommen hat und den (erfundenen) Darlehensrückzahlungsanspruch mit dem ihrerseits geschuldeten Kaufpreisbetrag verrechnet hat.

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