Erbschleicherei durch gesamte Familie

Es gibt nicht nur Fälle, in denen eine Person als Erbschleicher tätig ist, sondern auch Fälle, in denen eine gesamte Familie als Erbschleicher tätig ist. Häufig handelt es sich um Eheleute mit erwachsenen Kindern, die die betroffene Person für sich vereinnahmen. Solche Konstellationen sind schwer angreifbar, weil die Familienmitglieder sich zeitlich abwechseln können, wenn die betroffene Person isoliert werden soll und im Gerichtsverfahren können sich die Familienmitglieder wechselseitig als Zeugen zur Verfügung stehen.

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