Erbschleicherei durch gemeinnützige Institutionen

Viele gemeinnützige Institutionen leisten hervorragende Arbeit. Allerdings ist in der Praxis feststellbar, dass in einigen Fällen ältere Menschen dazu beeinflusst werden, das Erbe zugunsten solcher Institutionen, zum Nachteil der Familie, zu geben. Ist die Beeinflussung rechtswidrig, beispielsweise, weil die ältere Person nicht mehr testierfähig ist, falsche Tatsachen vorgespiegelt bzw. falsche Versprechungen gegeben wurden, so liegt ein Fall der Erbschleicherei vor.

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