Vielfach erben mehrere Kinder gemeinsam von den Eltern und sind dann in einer Erbengemeinschaft. Sie müssen grundsätzlich einstimmig agieren. Es gibt dann vereinzelt Fälle, in denen ein Miterbe die Erbengemeinschaft blockiert und verhindert, gegen einen Erbschleicher vorzugehen, dies beispielsweise deshalb, weil der blockierende Miterbe dem Erbschleicher familiär oder finanziell verbunden ist.