Erbschleicherei durch Benachteiligung von testamentarisch eingesetzten Erben

In Familien herrscht der Irrtum, dass eine testamentarische Regelung allein vor einer Erberschleichung schützt. Es gibt beispielsweise Teilungsanordnungen oder Vermächtnisse, die aus Sicht des Erblassers Streit und Nachteile vermeiden sollen. Im Einzelfall können aber gerade solche Regelungen eine Erberschleichung dadurch begünstigen, dass der Erbschleicher solche Regelungen zum Nachteil der eingesetzten Erben schon zu Lebzeiten aushebelt. Ein Hauptbeispiel ist, dass der Erbschleicher sich die vermächtnisweise im Testament geregelte Immobilie zu Lebzeiten übertragen lässt und der Vermächtnisnehmer / Erbe im Erbfall leer ausgeht.

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