Erbschleicherei durch Aushebeln von Pflichtteilsansprüchen

Nahe stehende Familienangehörige sind durch Pflichtteilsansprüche jedenfalls in gewissen Grenzen geschützt. Erbschleicher beabsichtigen aber vielfach, sogar diese Pflichtteilsansprüche auszuhebeln. Dies gelingt insbesondere dann, wenn Verbindlichkeiten des späteren Erblassers gegenüber dem Erbschleicher konstruiert werden (sog. „Scheindarlehen“) oder das Vermögen zu Lebzeiten ohne Rechtsposition für den späteren Erblasser auf die Erbschleicher-Person übertragen wird.

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