Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Mittel, um eine Erbschleicherei zu verhindern. Allerdings schützt sie nicht abschließend vor einer Erbschleicherei. Es gibt viele Fälle, in denen die gesundheitliche Situation der betroffenen Person (des Vollmachtgebers) unklar ist und sich ein Erbschleicher laufend Vermögensvorteile mittels direktem Kontakt zur betroffenen Person verschafft. Der Vorsorgebevollmächtigte ist dann manchmal, wenn er diesen direkten Kontakt nicht unterbinden kann, immer einen Schritt zu spät. Hier hilft beispielsweise eine fachärztliche Untersuchung, inwieweit die betroffene Person noch geschäftsfähig ist. Bei einer Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person, kann sich der Erbschleicher nicht mehr leicht Vermögensvorteile verschaffen.