In gerichtlichen Verfahren, bei denen es um Themen in Bezug auf Erbschleicherei geht, spielt häufig das Beiziehen von Akten (Betreuungsakte, Krankenakte u. ä.) eine bedeutsame Rolle. Prozessual muss dann genau darauf geachtet werden, dass der vertretende Rechtsanwalt dafür Sorge trägt, dass er zu jeder Zeit immer volle Akteneinsicht hat und er volle Aktenkenntnis hat.