Ein typischer Fall von Erbschleicherei kann eintreten, wenn sich mehrere Kinder um die Vorsorgevollmacht für den alleinstehenden Vater oder die verwitwete Mutter streiten. Häufig ist es so, dass sich ein Kind um den Elternteil kümmert und vorsorgebevollmächtigt ist. Die anderen Kinder haben dann den Eindruck, dass das Geschwisterteil sich ungerechtfertigt bereichert und lassen sich eine neue Vorsorgevollmacht ausstellen. Häufig blockieren sich die Vorsorgevollmachten gegenseitig und ggü. einem ursprünglichen Bevollmächtigten werden dann auch noch Vorwürfe erhoben. Ein möglicher Vorwurf ist, dass der Bevollmächtigte Gelder des Elternteils abgehoben und nicht ordnungsgemäß verwendet hat. An dieser Stelle beginnt die Erbschleicherei, wenn das neu vorsorgebevollmächigte Kind sich diese Vollmacht erschlichen hat, z. B. mittels Unterdrucksetzung des Elternteils und dann – um ein späteres Erbrecht zu erhöhen – gegen den ursprünglich Bevollmächtigten (ungerechtfertigtigt und auf Kosten des Elternteils) klagt.