Erbschleicherei bei Verwandten im Ausland

Erbschleicherei ist vor allem dann möglich, wenn der spätere Erblasser keinen Ansprechpartner hat und dann der Erbschleicher Bezugsperson wird. Dies kann aber nicht nur dann der Fall sein, wenn der Erblasser keine Angehörigen mehr hat, sondern auch, wenn diese Angehörigen im Ausland leben und deshalb kaum persönlichen Kontakt mit dem Erblasser haben. Der örtlich anwesende Erbschleicher hat es dann leicht zur Bezugsperson zu werden. In einem Fall in Norddeutschland lebte ein älteres Ehepaar für sich alleine und hatte nur Geschwister im Ausland (Kanada). Aufgrund der Entfernung und des Alters der Geschwister war ein persönlicher Kontakt nicht möglich. Es gelang dann den Nachbarn, dass Erbe im Rahmen einer Erberschleichung zu erhalten.

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