Erbschleicherei bei Übergabeverträgen

Insbesondere Kindern gelingt es vielfach, die Eltern dazu zu überreden, die Immobilie zu übertragen. Meistens erfolgt dies aus steuerlichen Gründen oder weil das Kind dann verspricht, die Eltern im Alter zu pflegen. Eine solche normale Gestaltung kann aber auch zu einer Erberschleichung führen, insbesondere dann, wenn das Kind die übergebenden Eltern im Vertrag übervorteilt. Ein geschickter Weg ist beispielsweise, den Eltern zwar ein Wohnrecht an der Immobilie einzuräumen, dieses Wohnrecht aber so auszugestalten, dass die Eltern die Immobilie letztlich nicht mehr nutzen können. Hier gibt es viele Problemfälle in der Praxis. So ist beispielsweise der Garten oder ein wichtiger Gemeinschaftsraum nicht mehr nutzbar, die Eltern müssen alle Lasten der Immobilie tragen oder es fehlt eine Regelung für den Fall, dass die Eltern aus gesundheitlichen Gründen ausziehen müssen.

Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

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