Erbschleicherei bei Suizid

Bereits in mehreren Fällen hat der Autor das Zusammentreffen eines Suizids bei Erbschleicherei erlebt. Dabei gelingt es der Erbschleicherperson, häufig der Lebensgefährtin, einen älteren Mann dazu zu bringen, ein Testament zu ihren Gunsten zu erstellen. Ggf. sichert sich die Lebensgefährtin auch durch eine Heirat oder lebzeitige Vermögensübertragungen an sich ab. In der Folge ist der Mann natürlich „lästig“ und die Erbschleicherin treibt ihn regelrecht zum Suizid. Der Autor hat beispielsweise einen Fall erlebt, in dem die Erbschleicherin dem Mann eine Pistole neben das Kopfkissen gelegt hat, als dieser sich in einer depressiven Phase befunden hat. Der Mann hat sich erschossen. In einem anderen Fall hat die Erbschleicherin den Mann nach Erhalt der günstigen Testamentssituation verlassen. Der Mann hat sich aus Liebeskummer getötet. Häufig gibt die Erbschleicherperson den Anstoß und ein beispielsweise an Schizophrenie erkrankter Mann begeht Suizid. Dies sind besonders traurige Fälle, in denen man aber sogar darüber nachdenken kann, ob ein Straftatbestand vorliegt.

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