Der Pflichtteilsverzicht ist ein regelmäßiges Gestaltungsinstrument bei Schenkungen, insbesondere Immobilienübergabeverträgen. In solchen notariellen Urkunden wird ein Pflichtteilsverzicht häufig als Standardmittel hineingenommen, ohne dass dies der Schenker richtig versteht. Haben dann die Kinder, die den Pflichtteilsverzicht als notwendiges Übel der Schenkung akzeptiert haben, diese Regelung unterschrieben, besteht zukünftig das Risiko, dass die Kinder im Erbfall leer ausgehen und sich ein Erbschleicher von außen den gesamten Nachlass einverleibt.