Erbschleicherei bei Pflichtteilsentzug

Erbschleicher versuchen häufig die engen Familienangehörigen vom Erbe auszuschließen. Diese sind aber – wenn es sich um Ehegatten oder Kinder handelt – durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht jedenfalls in Höhe von 50% der gesetzlichen Erbquote geschützt. In einigen bekannten Fällen versuchen die Erbschleicher auch diese Pflichtteilsansprüche zu zerstören. Ein Mittel hierfür ist, dass der betroffene Erblasser dazu gebracht wird, beispielsweise dem pflichtteilsberechtigten Kind den Pflichtteil zu entziehen. Der Gesetzgeber stellt zwar hieran hohe Anforderungen, allerdings kann eine solche lebzeitige Erklärung des beeinflussten Erblassers den Pflichtteilsberechtigten stark beeinträchtigung. In einem Fall in Norddeutschland wurden Eltern von einer Tochter dazu gebracht, der anderen Tochter den Pflichtteil zu entziehen, weil diese sie angeblich beschimpft hat.

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