Notarielle Verträge werden von Seiten des Notars gemäß den Vorgaben der Parteien vorbereitet und ausgeführt. In einer Erbschleicher-Situation ist es meistens so, dass der Erbschleicher die Vertragsinhalte kommuniziert. Häufig gibt es mündliche Nebenabreden zwischen dem Erbschleicher und der betroffenen Person, auf die die betroffene Person vertraut. Diese sind natürlich nicht Teil des notariellen Vertrages. Wenn dieser dann abgeschlossen ist, kann die betroffene Person die mündlichen Nebenabreden nicht beweisen und durchsetzen und ist dadurch geschädigt.