Auch bei Lebensversicherungen gibt es häufige Fälle, in denen ein Erbschleicher auftreten kann. Mit einem solchen Risiko rechnen betroffene Personen nicht, denn sie gehen davon aus, dass die Lebensversicherung vertraglich nach dem Tod an den Bezugsberechtigten geht, der zumeist auch Erbe ist. Natürlich abhängig vom konkreten Vertrag kann ein Erbschleicher sich das Geld aus der Versicherung zuleiten. Folgene Varianten kommen häufig vor:
(1) Der Erbschleicher überredet die versicherte Person und lässt sich als neuen Bezugsberechtigten eintragen.
(2) Der Erbschleicher lässt die Bezugsberechtigung streichen, wird als Erbe eingesetzt und erhält dann im Erbfall das Geld.
(3) Der Erbschleicher kündigt (auf Basis einer Vorsorgevollmacht) die Lebensversicherung zu Lebzeiten der versicherten Person, das Geld fließt an die versicherte Person und der Erbschleicher nimmt Zugriff auf das Konto.