Erbschleicherei bei „Entmündigung“

Ein großes Einfallstor für Erbschleicher entsteht dann, wenn insbesondere Angehörige versuchen, eine gesetzliche Betreuung für eine Person anzuregen, die durch einen Erbschleicher beeinflusst wird. Denn dieser Schritt, der manchmal notwendig ist, gibt dem Erbschleicher das Argument an die Hand, dass die betroffene Person entmündigt werden soll. Hierdurch wird also die betroffene Person regelrecht in die Hände des Erbschleichers getrieben, der sich dann als Interessenvertreter ausgibt. Die Anregung einer gesetzlichen Betreuung muss also vor diesem Hintergrund wohl überlegt sein.

Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

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