Erbschleicherei bei Eheleuten

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher familienrechtliche Situationen ausnutzen. Ein Beispiel ist die Aktivität hinsichtlich des Zugewinnausgleichsanspruchs. Es geht dabei darum, dass bei Eheleute der eine Ehepartner bei einer Beendigung der Ehe gegenüber dem anderen (vermögenderen) Ehepartner einen Zugewinnausgleichsanspruch hat. Dieser Anspruch stellt Vermögen dar, das bei einem Erbschleicher Begehrlichkeiten wecken kann. Hat der Ehepartner den Zugewinn erhalten, greift der Erbschleicher darauf zu. Das geht zum Teil so weit, dass ein Erbschleicher den Ehegatten dazu bringt, sich zu trennen, dann Scheidungsantrag zu stellen und den Zugewinnausgleichsanspruch geltend zu machen.

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