Erbschleicherei bei Eheleuten zum Nachteil von Verwandten

Immer wieder tritt das Problem auf, dass bei Eheleuten ein Ehepartner verstirbt und dieser im Vertrauen darauf, dass das Vermögen letztlich zu den Verwandten, insbesondere den Kindern geht, testiert hat. Es gibt dann aber Fälle, in denen der überlebende Ehepartner das Vermögen an Dritte weitergibt und die Verwandten, respektive die Kinder benachteiligt. Dabei kann es sein, dass der überlebende Ehepartner von einer Erbschleicher-Person beeinflusst wird und der Ehepartner dazu gebracht wird, entsprechend das Vermögen umzuleiten.

Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
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