Erbschleicherei bei beweglichen Gegenständen

Kaum ein Rechtsbereich ist so schwierig zu sanktionieren, wie der Verlust von beweglichen Gegenständen durch den Erbschleicher. Denn meistens können die Familienangehörigen überhaupt nicht nachvollziehen, welche Gegenstände durch den Erbschleicher entwendet worden sind. Im Prozess ist es zudem schwierig, das ursprüngliche Eigentum der geschädigten Person zu beweisen, es geht hier von Familienandenken, bis hin zu Schmuck, Gemälden, Goldbarren und Bargeld.

Themen
Alle Themen anzeigen