Für Angehörige und spätere Erben gibt es ein Problem bei Erbschleicherei, das immer wiederkehrend ist. Denn Erbschleichern gelingt es häufig, den Erblasser zu überreden, Geld von der Bank abzuheben und bei sich zuhause aufzubewahren. Der Verbleib bzw. die Verwendung des Bargelds ist dann im Erbfall nicht mehr nachzuvollziehen. Häufig ist der spätere Erblasser gesundheitlich schon so stark angeschlagen, dass ihm überhaupt nicht klar ist, dass der Erbschleicher, das Geld mitnimmt und für sich verwendet. Das ist besonders häufig bei Pflegepersonal oder Nachbarn, die Zugang zur Immobilie des Erblassers haben. Ähnliches gilt für Schmuck, der im Erbfall „verschwunden“ bleibt. Erbschleicher rechtfertigen sich in diesen Situation stereotyp mit dem Argument, der Erblasser habe Geld bzw. Schmuck verschenkt bzw. für sich das Bargeld im Rahmen der Lebensführung verbraucht.