In vielen Fällen ist eine Bankvollmacht ein gutes Werkzeug für Erbschleicher. Meistens in solchen Fällen, in denen die betroffene Person selbst nicht mehr zur Bank gehen kann und dann eine Bankvollmacht für den Erbschleicher erteilt. Häufig ist dies eine Pflegeperson oder eine familiär nahestehende Person. Diese Person hebt dann Gelder ab und im Erbfall kann dann in der Regel kaum noch nachvollzogen werden, ob das Geld an die betroffene Person weitergegeben oder behalten wurde. Selbst wenn festgestellt wird, dass der Erbschleicher das Geld behalten hat, wird dieser als Argument eine Schenkung als Rechtfertigung nennen. Im Zivilprozess ergeben sich aus diesen Sachverhalten zahlreiche Beweisprobleme. Gleiches gilt, wenn der Erbschleicher einfach eine Bankkarte verwendet und mit dieser Geld abhebt oder über Onlinebanking Gelder überweist.