Erbschleicherei bei Bankkarte

Viele Erbschleicher entreichern die betroffene Person dadurch, dass die sich eine EC-Karte nebst PIN aushändigen lassen. Das OLG Koblenz hat in einer Entscheidung vom 10.06.2020 zum AZ. 12 U 7/20 nunmehr klar gemacht, dass die betroffene Person dadurch geschützt ist, dass ein Vertragsverhältnis entsteht, aus dem sich Pflichten des Erbschleichers ergeben, die straf- und zivilrechtlich zu sanktionieren sind.

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