Eines der häufigsten Erbschleicher-Probleme tritt auf, wenn die Wohnung des Erblassers ausgeräumt wird. Vielfach handeln hier die möglichen Erben nicht richtig und lassen es zu, dass die Erbschleicherperson alleine oder mit Hilfspersonen zuerst die Wohnung öffnet und dann bedeutsame Sachen ausräumt. Im Nachhinein kann dann selten bewiesen werden, welche Gegenstände abhanden gekommen sind. Es gibt Fälle in denen ein Testament verschwindet, Münzsammlungen, Goldbarren, Bargeld, Schmuck, Gemälde entwendet werden oder auch der Safe ausgeräumt wird.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht