Erbschleicherei bei Altersunterschieden

Ein häufiges Phänomen ist, dass Erbschleicher deutlich jünger sind, als deren jeweilige Opfer. Dabei ist ein klassisches Muster, dass ein älterer Herr alleinstehend ist und eine jüngere Frau sich an ihn heranmacht. Altersunterschiede von 50 Jahren sind keine Seltenheit. Ob hier eine Anziehungskraft besteht oder eher ein Vater-Tochter-Verhältnis vorgespiegelt wird, ist jeweils unterschiedlich. Gemeinsam ist solchen Fällen, dass die jüngeren Frauen die Familie des älteren Mannes schädigen, indem sie sich als Erben einsetzen lassen, Schenkungen zu Lebzeiten erhalten oder sich sogar adoptieren oder heiraten lassen. In einem Fall in Süddeutschland gelang es einem Au-Pair-Mädchen sich an einen älteren, dementen Unternehmer heranzumachen. Es gelang ihr, wesentliche Vermögensteile zu erhalten. Hierdurch wurde die Familie des Unternehmers erheblich geschädigt.

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