Ein immer weiter steigendes Problem ist der Auslandsbezug bei Erbschleicherei. Dabei kann es beispielsweise zu dem Problem kommen, dass Erbschleicher unterschiedliche Länder mit einbeziehen, beispielsweise, indem die betroffene Person immer wieder in andere Länder verbracht wird. Das führt dann dazu, dass über Jahre hinweg unklar sein kann, welches Erbrecht Anwendung findet und hierdurch können erhebliche Nachteile für die geschädigte Familie entstehen.