Erbschleicherei an Weihnachten

Erbschleichen an Feiertagen wie Weihnachten ist ein häufiges Phänomen, insbesondere, wenn die Erbschleicher-Person Familienangehöriger ist. In jeder Familie kann Streit darüber entstehen, wer z. B. die Eltern an Weihnachten besucht. Erbschleicherei knüpft an diese Situation an, indem den Eltern z. B. von einem Kind vorgespiegelt wird, dass die Geschwister kein Interesse an den Eltern haben. So gelingt es dem erbschleichenden Kind, die Eltern von den anderen Geschwistern zu entfremden. Dies passiert insbesondere in solchen Fällen, wo nur noch ein Elternteil vorhanden ist und das Elternteil gesundheitlich angeschlagen ist. Das erbschleichende Kind wird dann den Kontakt zwischen Elternteil und den Geschwistern unterbinden, z. B. in dem das Telefon abgemeldet oder immer wieder aufgelegt wird bzw. bei einem Besuch die Tür nicht geöffnet wird. Der Elternteil sieht dann die anderen Kinder nicht mehr und glaubt, dass diese aus eigenem Antrieb den Kontakt abgebrochen haben.

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