Erbschleicher unter Geschwistern

Die in der Presse bekannten Fälle betreffen häufig die Situation, dass eine außenstehende Person (z. B. eine Pflegekraft) einen älteren Menschen schädigt. Die in der Praxis noch deutlich weiter verbreiteten Fälle sind aber Erbschleicher-Fälle unter Geschwistern. Das betrifft beispielsweise die Situation, dass sich ein Kind von den Eltern schon zu Lebzeiten überquotal beschenken lässt oder sich dann im Todesfall testamentarische Vorteile verschafft. Selbst bei eigentlich bindenden Ehegattentestamenten kann es solchen Erbschleicher-Geschwistern gelingen, sich nach dem Tod eines Elternteils in den Vordergrund zu spielen, den überlebenden Elternteil von sich abhängig zu machen und andere Geschwister zu schädigen.

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