Eine typische Methode von Erbschleichern ist, dass nahestehende Personen verunglimpft werden. Dies geschieht nicht nur gegenüber dem späteren Erblasser direkt, sondern auch indirekt gegenüber Behörden und Gerichten. Ein häufiges Beispiel ist, dass in einem Betreuungsverfahren durch den Gutachter der spätere Erblasser untersucht wird und der Gutachter sich nicht ausreichend vom Erbschleicher abgrenzt. Dieser kann dann den späteren Erblasser bei der Untersuchung beeinflussen. Manchmal macht der Gutachter auch den Fehler, dass er die Angaben des Erbschleichers als sog. Fremdanamnese akzeptiert.