Erbschleicher und Pflichtteil

Eine häufige Maßnahme eines Erbschleichers ist, dass er sich zu Lebzeiten Vermögen schenken lässt. Die einzige Rettung für die Familie sind etwaige Pflichtteilsansprüche. Liegt die Schenkung länger zurück, kann diese aber ggf. gemäß § 2325 BGB keine Berücksichtigung mehr finden (10 Jahresregelung, pro rata temporis). Wichtig ist zu prüfen, ob diese Regelung aber überhaupt Anwendung findet.

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