Erbschleicher und Ärzte

Leider verhalten sich in einigen Fällen Ärzte rechtlich nicht richtig und sind unzulässig tätig. Ein Hauptproblem kann bei Erbschleicher-Fällen sein, dass Erbschleicher das Opfer zu einem Arzt bringen und der Arzt eine Geschäfts- und Testierfähigkeit attestieren soll. Vielfach sind Ärzte viel zu schnell bereit, ohne detaillierte Prüfung ein solches Attest ausstellen. Erforderlich wäre hier eine ausführliche Anamnese, die Sichtung der vorhandenen ärztlichen Unterlagen und die Rücksprache mit den behandelnden Ärzten. Das geschieht häufig nicht. Wenn dann ein Attest im Raum steht, wird das Attest als Argument für Erbschleicher verwendet um Testamente und Vorsorgevollmachten zu erhalten.

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