Vielfach überlisten Erbschleicher Angehörige dadurch, dass sie diese zu unfreiwilligen Komplizen machen, sodass die Angehörige dem Erbschleicher später keine Vorwürfe machen. Ein ganz typisches Beispiel ist, dass Erbschleicher den Angehörigen anbieten, einen Teil Schwarzgeld anzunehmen und dieses an der Steuer vorbei zu führen. Lassen sich die Angehörigen darauf ein, sind sie erpressbar und können später kaum gegen den Erbschleicher vorgehen.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht