Kinder sind leider vielfach zu leichtgläubig, insbesondere, wenn der alleinstehende Elternteil eine neue Person in die Familie einführt. Wir kennen Fälle, in denen die Kinder bis zum Erbfall davon ausgegangen sind, dass diese Person kein enges Verhältnis zum Elternteil hatte. Erst im Erbfall stellen die Kinder fest, dass eine Beziehung bestand, ggf. geheiratet wurde oder diese Person sich mit einem Testament oder einer Schenkung abgesichert hat. Gerade bei gesundheitlich angeschlagenen Elternteilen ist das Risiko besonders hoch.