Gerade im familiären Bereich gibt es eine Erbschleicherei, indem einzelne Erbprätendenten ein für sie nachteiliges Testament verschwinden lassen. Sind beispielsweise drei Kinder gesetzliche Erben, aber ein Kind testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt, kommt es durchaus vor, dass dieses Testament von einem anderen Kind zerstört wird. Das Nachlassgericht hat dann kaum die Möglichkeit, die testamentarische Erbfolge zu begründen. Auch strafrechtlich lässt sich diese Urkundenunterdrückung im Sinne des § 274 StGB kaum belegen.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht