In vielen Fällen gibt es die Situation, dass ein Elternteil im Alter durch ein Kind zum Nachteil von anderen Kindern beeinflusst und dazu veranlasst wird, das erbschleichende Kind zu bevorteilen. Es gibt aber auch die umgekehrte Situation, dass Eltern als Erbschleicher gegenüber den Kindern auftreten und diesen Vermögensschäden zufügen. Hierfür sind viele Fälle bekannt, beispielsweise, wenn einem Kind eine testamentarische Regelung angeboten wird, bei der die Eltern sich gegenseitig einsetzen und das Kind im ersten Erbfall auf seinen Pflichtteil verzichtet. Nicht selten passiert es, dass das gutgläubige Kind den Pflichtteil nicht geltend macht und dann im zweiten Erbfall durch die Eltern benachteiligt wird. Eine Erbschleicherei ist aber zum Beispiel auch möglich, wenn ein Kind noch minderjährig ist und durch die Eltern vertreten wird. Es sind Fälle bekannt, in denen die Eltern ganz bewusst für ein Kind nachteilige Erklärungen im erbrechtlichen Bereich abgegeben haben, um selbst zu erben bzw. andere Vermögensvorteile zu erlangen. Häufig wird dies von den zuständigen Gerichte nicht ausreichend hinterfragt.