Bei besonders vermögenden, älteren und alleinstehenden Menschen ist auffällig, dass nicht nur ein Erbschleicher auftritt, sondern zum Teil mehrere Erbschleicher aus ganz unterschiedlichen Bereichen versuchen, sich des Erbes zu bemächtigen. Diese agieren zum Teil gegen- und zum Teil miteinander. In jedem Fall wird der potentielle Erblasser von den einzelnen Erbschleichern vereinnahmt und kann keinen freien Willen mehr bilden. In einem Fall in Bayern trat gegenüber einer älteren Dame ein Nachbar auf, dem es dann gelang, die demente Erblasserin dazu zu bringen, ihm eine landwirtschaftliche Fläche als Vermächtnis zu geben. Gleichzeitig und unabhängig voneinander wurde ein Steuerberater tätig und verhalf sich zu einem lukrativen Testamentsvollstreckerposten, ebenfalls unter Beeinflussung der älteren Dame.