Wir können nicht oft genug darauf hinweisen, dass die Schwäche der alten Menschen das
Einfallstor für Erbschleicher ist. Wir erleben immer wieder in Erbschleicherprozessen die
gleiche Problematik. Die Schwäche ist auch oft begleitet mit mangelnden Widerständen
gegen Verhaltensmuster, die das Erbschleicheropfer früher nie akzeptiert hätte. Mit dem Alter
kommt immer mehr Schwäche, weshalb die älteren Menschen auf mehr Hilfe angewiesen
sind. Je größer die Hilfsbedürftigkeit gegeben ist, desto größer ist die Möglichkeit für
Erbschleicher an das Opfer zu gelangen!
Die Widerstandsfähigkeit setzt mit dem Alter immer mehr aus. Das Opfer fühlt sich allein
gelassen. Der Erbschleicher sieht dies und geht immer näher und dreister vor. In solchen
Situationen erleben wir auch oft, dass das Erbschleicheropfer zum Notar geschleppt wird und
vorher so lange beredet wurde, sodass beim Notar später kein Anschein erfolgt, dass der
Erblasser das Testament gar nicht so wollte.
Es gibt in Deutschland keine Möglichkeit Erwachsene in diesem Bereich zu schützen, da
Erbschleicherei in Deutschland nicht strafbar ist. Der Schutz muss von den Angehörigen der
betroffenen Personen erfolgen!