Die Haushälterin als Erbschleicherin

In vielen Fällen wird eine Haushälterin zur Erbschleicherin. Das liegt daran, dass eine solche Person aufgrund des täglichen bzw. regelmäßigen Kontakts zur Erblasserperson in der Lage ist, ein Abhängigkeitsverhältnis zu schaffen, beispielsweise indem der betroffenen Person Essen / Trinken vorenthalten wird, das Telefon ausgesteckt wird oder die Nummern der Familie gelöscht werden, das Telefon sich außerhalb der Reichweite der Erblasserperson befindet oder diese gar eingesperrt wird. Die Haushälterin kontrolliert dann ggf. auch die Post und wickelt die Bankgeschäfte mit einer Bankkarte ab. Hierdurch gelingt es schnell und relativ einfach, die betroffene Person zu isolieren. Ist dies geschafft, so wird das Abhängigkeitsverhältnis weiter vertieft, beispielsweise, indem die Haushälterin sich eine Generalvollmacht geben lässt oder die gesetzliche Betreuung erhält. In einigen bekannten Fällen gelingt es der Haushälterin auch, die Erblasserperson an einen anderen, fremden Ort zu bringen. Die Familie und der Freundeskreis weiß dann nicht mehr, wo sich die betroffene Person aufhält. Es ist dann für die Erbschleicherin leicht, sich zu Lebzeiten Schenkungen geben zu lassen oder ein Testament zu erhalten.

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