Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Ein in der Praxis häufiges Indiz für eine Erbschleichersituation ist, dass eine für die Familie ausgestellte sog. Vorsorgevollmacht plötzlich widerrufen wird. Dann ist höchste Wachsamkeit geboten, da die Gefahr besteht, dass die betroffene Person zu diesem Widerruf beeinflusst worden ist und die Erbschleicherperson sich selbst eine Vorsorgevollmacht ausstellen lässt. Dann besteht das Risiko, dass die Erbschleicherperson bereits zu Lebzeiten der betroffenen Person Vermögen auf sich überträgt, sodass im Erbfall kaum noch Nachlass verhanden ist. Selbst wenn die Familie denkt, sie wäre durch ein gutes Testament geschützt, kann also eine Erbschleicherperson dieses Testament durch lebzeitige Übertragungen in bestimmten Fällen aushöhlen. In einem Praxisfall ist es einer italienischen Gastwirtfamilie gelungen, eine Vorsorgevollmacht, die ein älterer Mann für langjährige Freunde ausgestellt hatte, zu zerstören. Als neue Vorsorgebevollmächtigte wurde ein junges italienisches Mädchen eingesetzt, das einen mehr als engen Kontakt zu dem älteren Herrn aufgebaut hatte. Dieser wurde dann mithilfe der Vorsorgevollmacht isoliert und um sein Vermögen gebracht. Dies kann verhindert werden, indem bestimmte Regelungen von Anfang an in einer Vorsorgevollmacht aufgenommen werden bzw. bei einem Widerruf einer Vorsorgevollmacht richtig reagiert wird.

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