Ein häufiger Erbschleicherkandidat ist der Mieter, wenn er mit dem älteren Vermieter in einem gemeinsamen (Mehr)Familienhaus lebt. Der Mieter kann sich dabei zahlreiche Vorteile erschleichen, beispielsweise indem er die Miete nicht oder nur noch reduziert zahlen muss, die Nebenkosten nicht abgerechnet werden oder eine Mieterhöhung unterbleibt. Natürlich kann der Mieter auch versuchen, als Erbe eingesetzt zu werden. In einem Fall in Bayern hatte es der Mieter geschafft, eine ältere Dame dazu zu bringen, keine Miete mehr von ihm zu verlangen und ihn als Erben einzusetzen. Über Jahre hinweg lebte er dann kostenlos in der Immobilie, bis der Erbrechtsstreit mit der Verwandten der Erblasserin beendet worden war.