In vielen Fällen wird die Erbschleicherei erst erkannt, wenn nach dem Erbfall das Testament zugunsten des Erbschleichers auftaucht. Dabei kann es zu dem zusätzlichen Problem kommen, dass die Familie über einen längeren Zeitraum davon ausgeht, dass gesetzliche Erbfolge gilt und als Erbe handelt. Erst später legt dann der Erbschleicher das Testament vor. In solchen Situationen besteht eine enorme Haftung der „falschen Erben“. Dem Unterzeichner sind Fälle bekannt, in denen Testamente erst Monate nach dem Erbfall vorgelegt werden.