Das Risiko langer Verfahrensdauer bei Erbschleicherprozessen

Die derzeitige Gerichtssituation zeigt, dass bereits in normalen Zivilrechtsfällen die Gerichte sehr lange Zeit benötigen, um eine Entscheidung zu treffen. Verfahren in erster Instanz mit einer Dauer von 1-3 Jahren sind keine Seltenheit. In Verfahren, die den Sachverhalt der Erbschleicherei betreffen, kann sogar mit einer deutlich längeren Prozessdauer gerechnet werden. Hierfür gibt es mehrere Gründe:

– Gerade im Nachlassverfahren sind nicht nur zwei Streitparteien beteiligt, sondern alle vomAusgang des Rechtsstreits betroffenen Personen, sog. Beteiligte. Dem Autor sind Prozesse mit 25 Beteiligten bekannt. Bereits die Terminabstimmung führt dann zu erheblichen Verzögerungen.

– Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Gutachter häufig überlastet sind und viel Zeit benötigen, z. B. bei Gutachten zur Testierfähigkeit bzw. bei Schriftgutachten.

– Zudem ist häufig eine umfangreiche Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung) verteilt auf mehrere Termintage notwendig.

– Zuletzt ist es gerade bei Verfahren vor einem Nachlassgericht typisch, dass diese eine besonders lange Verfahrensdauer haben, weil Nachlassgerichte zum Teil personell unterbesetzt sind.

Diese lange Verfahrensdauer kann in einem Erbschleicherprozess aber durchaus von Vorteil sein, wenn es gelingt, den Erbschleicher davon abzuhalten, an den Nachlass zu kommen. Hierdurch wird ggf. der Weg für eine vergleichsweise Einigung geebnet.

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